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SchKG 174 Abs. 2 Ziff. 1, SchKG 174 Abs. 3
Konkursaufhebungsgrund der Tilgung, aufschiebende Wirkung
13.06.2012
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PS120107
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Obergericht des Kantons Zürich
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II. Zivilkammer
Details
Wurde der Konkurs wegen Zahlungseinstellung eröffnet, ist als "Tilgung der Schuld" die Zahlung oder Hinterlegung der überfälligen Schulden gegenüber dem Gläubiger anzusehen, welcher den Konkurs erwirkt hat.
Die vom Konkursamt angeordnete Kontosperre kann partiell aufgehoben werden, damit der Schuldner den Konkursaufhebungsgrund der Tilgung schaffen kann. Sichernde Auflagen.
Obergericht des Kantons Zürich
II. Zivilkammer
Verfügung
13.06.2012
PS120107
SchKG 174 Abs. 2 Ziff. 1
SchKG 174 Abs. 3
Zitiervorschlag:
OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011